Gute wissenschaftliche Praxis

 

Redlichkeit bei der Suche nach wahrheitsgemäßen Erkenntnissen ist die Grundlage für valides wissenschaftliches Arbeiten. Hieraus entspringen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis, deren Geltung und Anwendung zu sichern, eine Kernaufgabe der Wissenschaft ist.

Wie die Wissenschaft die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis sichert und stärkt und wie sie mit Verstößen gegen diese Prinzipien umgeht – dafür ist im deutschen Wissenschaftssystem ein flächendeckendes System der Selbstkontrolle etabliert. Die Basis dazu bilden die 1998 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) verabschiedeten und zuletzt in 2019 aktualisierten Grundsätze. Mit den nachfolgenden Richtlinien verpflichtet sich das BNITM zur Umsetzung der zuletzt in 2019 durch die Mitgliederversammlung beschlossenen „Leitline zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und der 2021 durch die Mitgliederversammlung beschlossenen „Leibniz-Kodex gute wissenschaftliche Praxis". Das BNITM erkennt als rechtsverbindlichen Bezugsrahmen für ihre Anwendung den DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ in der aktuellen Auflage an.

In Konfliktfällen zu guter wissenschaftlicher Praxis und bei Fragen zu vermutetem wissenschaftlichen Fehlverhalten können sich Mitarbeitende an die Ombudspersonen des BNITM oder der Leibniz-Gemeinschaft wenden. Die Ombudspersonen kümmern sich unabhängig und vertraulich um Hinweise und Anfragen.

Ombudspersonen

  • PD Dr.  Joachim Clos
  • Ombudsperson
  • Telefon: +49 40 285380-481
  • E-Mail: clos@bnitm.de

Ombudsperson Leibnizgesellschaft